Die Vorgaben der EU-Richtlinie 2019/1152 zielen auf bessere und transparentere Arbeitsbedingungen ab. Der Gesetzgeber hat diese Richtlinie in das nationale Nachweisgesetz überführt, das seit August 2022 auf neue Arbeitsverträge Anwendung findet.
Die Vorgaben der EU-Richtlinie 2019/1152 zielen auf bessere und transparentere Arbeitsbedingungen ab. Der Gesetzgeber hat diese Richtlinie in das nationale Nachweisgesetz überführt, das seit August 2022 auf neue Arbeitsverträge Anwendung findet.