Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), das in ähnlicher Form auch in Österreich gilt, wurde die EU-Whistleblower-Richtlinie (EU/2019/1937) in nationales Recht umgesetzt. Auf die betreffenden Unternehmen kommen damit weitreichende Verpflichtungen zu. Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern werden noch in diesem Jahr verpflichtet und müssen sofort tätig werden, um geeignete Meldekanäle einzurichten und zu betreiben.