Das Beantworten von Kundenanfragen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gehört leider heute zu den lästigen Pflichten, denen sich die Technischen Händler neuerdings mehr oder weniger häufig stellen müssen. Um Ihnen dabei zu helfen, haben wir eine Checkliste mit neun detaillierten Punkten für Sie vorbereitet.