Mit der Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldzugangsverordnung werden die Zugangserleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld für weitere drei Monate bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Dadurch ist weiterhin ein niedrigschwelliger Zugang zum Kurzarbeitergeld gewährleistet.