Von CBAM (Europäischer CO₂-Grenzausgleichsmechanismus) betroffene Einführer benötigen zwingend eine EORI-Nummer, die der Nachfolger der Zollnummer auf EU-Ebene ist.
Von CBAM (Europäischer CO₂-Grenzausgleichsmechanismus) betroffene Einführer benötigen zwingend eine EORI-Nummer, die der Nachfolger der Zollnummer auf EU-Ebene ist.