Personal-Rechner zur Arbeitszeiterfassung

Das „Stechuhr-Urteil“ des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) verlangt, dass in den Mitgliedstaaten geltendes Recht – in dem Fall das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) – eingehalten wird. Um das sicherzustellen, müssen Arbeitszeiten tagesaktuell erfasst werden. Nach dem darauf basierenden Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) hat der Arbeitgeber demnach die Verpflichtung, für alle im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes (§ 5 Abs. 1 Satz 1 BetrVG) im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer ein Arbeitszeiterfassungssystem einzuführen und zu verwenden. Mit diesem muss Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufgezeichnet werden. Schicht- und Dienstpläne, Notizen zu Überstunden, die ausschließliche Dokumentation von Arbeitsbeginn und ‑ende oder von Projektstunden sind in Zukunft nicht mehr ausreichend.

Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter objektiv, verlässlich und systematisch zu erfassen. Diese Pflicht können sie auf ihre Beschäftigten übertragen. Dazu bietet sich eine Betriebsvereinbarung an, in der geregelt ist, wie die Arbeitszeit zu erfassen ist und dass dies ordnungsgemäß zu erfolgen hat. Der Arbeitgeber muss überprüfen, ob die Arbeitnehmer tatsächlich ihre Arbeitszeit erfassen, die Angaben plausibel sind und die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes berücksichtigt werden. Zu erfassen sind der Name des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin, das Datum, Arbeitsbeginn, Arbeitsende, Pausenzeiten und Stundenzahl. Die Pausenzeiten sind aus der Stundenzahl herauszurechnen.

Am 18. April 2023 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einen ersten Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften vorgelegt, um gesetzliche Regelungen zur Arbeitszeiterfassung einzuführen. Aktuell gibt es noch keine endgültigen Vorschriften, wie die Arbeitszeiten zu dokumentieren sind. Allerdings ist davon auszugehen – und so sieht es auch der aktuelle Referentenentwurf des BMAS vor –, dass sich die digitale Dokumentation durchsetzt. Arbeitgeber sind mit ihr in jedem Fall rechtlich auf der sicheren Seite. Denn mit einem digitalen Tool lässt sich einfach nachweisen, dass Arbeits- und Pausenzeiten eingehalten wurden. Inzwischen gibt es passende digitale Tools zur Zeiterfassung, ob am Computer, mit dem Tablet oder Smartphone. Auf alle Fälle sollte ein einheitliches System gewählt werden, mit dem alle Mitarbeiter ihre Arbeitszeit erfassen können.

Wichtig ist es, bei der Auswahl die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu berücksichtigen. So müssen zum Beispiel die Server, auf denen die Daten gespeichert werden, in der Europäischen Union (EU) stehen. Nutzen Arbeitgeber einen Cloudanbieter oder einen eigenen Server, sollten zwei Sicherungen an zwei unterschiedlichen Orten erfolgen.

Fragen und Antworten zur Arbeitszeiterfassung hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zusammengestellt (auch als PDF zum Download), www.bmas.de » Arbeit » Arbeitsrecht » Arbeitnehmerrechte » Arbeitszeitschutz. Informationen zum Thema Arbeitszeiterfassung finden sich auch auf dem Informationsportal für Arbeitgeber, das von der ITSG GmbH im Auftrag des Bundesinnenministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) betrieben wird; www.informationsportal.de » Aktuelle » Meldungen » Neues zur Arbeitszeiterfassung.

Wir schenken Ihnen einen Personal-Rechner zur Arbeitszeiterfassung auf Basis von MS Excel als ZIP-Datei. Laden Sie ihn sich einfach aus unserer Dropbox unter https://www.dropbox.com/s/sl414ozpzpqwyoh/Personal-Rechner.zip?dl=0 herunter. Sie tragen einfach nur die täglichen Arbeitsstunden und Urlaubstage ein und der Rechner zeigt eine monatliche Übersicht über die täglich erbrachte Arbeitszeit, berechnet den Saldo aus Soll- und Ist-Arbeitszeit, berechnet die Gesamtsumme der Arbeitsstunden, erfasst die Überstunden auf dem Zeitkonto und zieht automatisch die genommenen Urlaubstage vom Urlaubskonto ab.

Die Bedienung für Ihre Mitarbeiter ist kinderleicht und intuitiv. Ihre Mitarbeiter müssen nur wenige Felder füllen, den Rest macht der Excel-Rechner. Sie erstellen Ihre Auswertungen auf Knopfdruck und haben die Sicherheit in dem Sinne, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Daneben haben auch Sie eine optimale Übersicht über die monatliche Arbeitszeit mit automatischer Berechnung der Über- bzw. Minusstunden.