Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 21. März 2023 zu der Frage der Herstellereigenschaft und den Verkehrssicherungspflichten eines Händlers im Rahmen der deliktischen Produzentenhaftung entschieden. Besondere Relevanz hat das Urteil vor dem Hintergrund, dass der BGH darin deutlich macht, dass selbst Händler, die Ware ohne jegliche physische Veränderung (nur) weiterverkaufen, unter bestimmten Umständen dennoch als Hersteller deliktisch nach den produzentenhaftungsrechtlichen Grundsätzen haften.