Zum 17. September 2022 ist mit § 59 Infektionsschutzgesetz (IfSG) eine gesetzliche Regelung in Kraft getreten, womit das Verhältnis zwischen Urlaub und Quarantäne für künftige Sachverhalte abschließend geregelt wird. Danach müssen Arbeitgeber Urlaubstage wieder gutschreiben, wenn Beschäftigte während des Urlaubs in Quarantäne müssen.