Die neue Verordnung (EU) 2023/1115 über entwaldungsfreie Rohstoffe und Erzeugnisse trat am 30. Juni 2023 in Kraft. Das Gesetz findet auf alle Technischen Händler Anwendung, die Erzeugnisse aus Naturkautschuk in Verkehr bringen (z.B. importieren), ausführen oder im Markt bereitstellen – und dies ab dem 30. Dezember 2024.