Es ist ein altbekanntes Phänomen: Nachdem einem Arbeitnehmer gekündigt wurde, kommt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Natürlich gibt es den Fall auch andersherum: Der Arbeitnehmer kündigt selbst und schickt gleich die Krankmeldung mit. Hier stellen sich vor allem folgende Fragen: Genügt die Nähe zur Kündigung schon aus, um an der AU-Bescheinigung berechtigterweise zu zweifeln? Was können Sie dann tun?