Das Hinweisgeberschutzgesetz wurde am 2. Juni im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit werden die Vorschriften zum überwiegenden Teil am 2. Juli 2023 in Kraft treten.
Das Hinweisgeberschutzgesetz wurde am 2. Juni im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit werden die Vorschriften zum überwiegenden Teil am 2. Juli 2023 in Kraft treten.