Statt den Beschäftigten eine normale steuer- und beitragspflichtige Gehaltserhöhung zu gewähren, überlassen viele Arbeitgeber ihren Mitarbeitern ein Smartphone. Dieser Vorteil ist steuer- und auch beitragsfrei in der Sozialversicherung. Das gilt sogar, wenn der Mitarbeiter das Smartphone ausschließlich privat nutzt. Damit die Gestaltung funktioniert, muss das Smartphone dem Arbeitgeber gehören.