Gemäß der Ferienreiseverordnung ist das Befahren auf den in § 1 genannten Autobahnen und Bundesstraßen für Lastkraftwagen (Lkw) mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie für Lkw mit Anhänger an allen Samstagen vom 1. Juli bis einschließlich 31. August 2022 verboten.