EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung wird kommen

Ein wesentlicher Eckpfeiler des Reformpaketes der EU, um die nachhaltige Transformation der Unternehmen voranzutreiben, ist die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainiblity Reporting Directive bzw. CSRD). Am 22. Juni 2022 haben sich das Europäische Parla­ment und Europäische Rat über den Vorschlag der EU-Kommission für die CSRD geeinigt. Mit der Umsetzung der unionsrechtlichen Vorgaben der CSRD in nationales Recht wird der Anwenderkreis der Nachhaltigkeitsberichterstattung deutlich erweitert. Während bislang nur börsennotierte Unter­nehmen und sonstige Unternehmen des öffentlichen Interesses (PIE) mit einer Beschäftigtenzahl im Jahresdurchschnitt von mindestens 500 Beschäftigten von den nichtfinanziellen Berichtspflichten betroffen waren, müssen künftig alle großen Kapitalgesellschaften i. S. d. § 267 Abs. 3 HGB sowie große haftungsbeschränkte Personengesellschaften i. S. d. § 264a HGB einen Nachhaltigkeitsbe­richt (als Teil des Lageberichts) erstellen. Ein weiteres Herzstück der Richtlinie ist die Einführung der Pflicht zur Anwendung von europäischen Standards der Nachhaltigkeitsberichterstattung
(European Sustainiblity Reporting Standards bzw. ESRS). Die ESRS werden von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelt. Erste Entwürfe liegen bereits vor und kön­nen unter www.efrag.org abgerufen werden.

Der VTH bietet am 12. Juli 2022 von 15:00 bis 16:00 Uhr ein Webinar zum Thema „ESG-Reporting – Wie man die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Mittelstand zur Kür macht“ an. Anmeldung bitte unter der Webadresse https://vth.kanzleiwebinare.de/lp/405604.