Ende Mai 2022 hat der Bundesrat dem Steuerentlastungsgesetz 2022 zugestimmt und damit den Weg für die angekündigte Energiepreispauschale in Höhe von 300 € frei gemacht. Wir zeigen Ihnen, wie Sie als Arbeitgeber die Auszahlung der Pauschale an Ihre Mitarbeiter vornehmen.