Viele Unternehmen folgen dem aktuellen Trend der E-Autos und schaffen nicht nur elektrisch betriebene Pkw an, sondern zugleich auch eine zugehörige E-Ladestation. Dabei stellt sich die Frage, wo die Anschaffungskosten in der Bilanz auszuweisen sind und wie der Betrieb die Anlage zukünftig abzuschreiben hat.