Beim Thema Datenschutz gibt es etliche Regeln, die zur korrekten Verarbeitung und Übermittlung eingehalten werden müssen. Das neue Urteil des Gerichts der Europäischen Union könnte diese Übermittlung jetzt einfacher umsetzbar machen. Was es mit der hier thematisierten Pseudonymisierung auf sich hat und in wie diese richtig eingesetzt wird, erklärt Rolf Becker, Anwalt bei Wienke & Becker Rechtsanwälte, in seinem neuen Rechtstipp.