Unternehmen haben eine Menge an Abgaben zu leisten. Aber haben Sie dabei auch die Künstlersozialversicherung (KSV) auf dem Schirm? Beauftragen Sie etwa einen Grafikdesigner für Ihre Homepage oder einen Alleinunterhalter für Ihr Betriebsfest, wird eine Abgabe fällig. Dabei ist nicht nur der ab 2023 steigende Abgabensatz relevant. Sie müssen insbesondere die Verpflichtungen kennen, die für Sie aus der KSV resultieren.