Die Begründung zur vielbeachteten „Zeiterfassungsentscheidung“ des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13. September 2022 liegt vor (1 ABR 22/21), mit der das höchste deutsche Arbeitsgericht sämtliche Unternehmen ab sofort zur tatsächlichen Erfassung der Arbeitszeit seiner Beschäftigten verpflichtet hatte.