vor Ort finden
02.09.2022
Schulungspflicht für Diisocyanate
„Ab dem 24. August 2023 ist vor der industriellen oder gewerblichen Verwendung eine angemessene Schulung erforderlich“ steht seit Februar 2022 auf dem Etikett von diisocyanathaltigen Produkten ab einer Konzentration von 0,1 Gewichtsprozent.
Mit diesem Hinweis kommen die Hersteller einer Vorgabe im Rahmen der REACH-Beschränkung nach. Für die industrielle oder gewerbliche Verwendung von Diisocyanaten bzw. diisocyanathaltigen Produkten wurde eine Schulungspflicht beschlossen. Dadurch sollen u.a. durch Diisocyanate verursachte Haut- und Atemwegssensibilisierungen verhindert werden.
Zu den betroffenen Produkten gehören beispielsweise Polyurethan- und Polyureaprodukte, die in der industriellen Produktion oder im Bauwesen verwendet werden:
- Klebstoffe
- Dichtstoffe
- PU-Schäume
- Gießharze
- Beschichtungen
- Injektionsmittel
Die Verordnung definiert drei Schulungsstufen: Grundschulung (Stufe I), Fortgeschrittenenschulung (Stufe II) und Aufbauschulungen (Stufe III). Je nach Anwendung bzw. nationaler gesetzlicher Vorgabe eines EU-Mitgliedsstaates erfolgen die Schulungen online oder in einer Präsenzveranstaltung vor Ort. Ein dokumentierter Nachweis (Bescheinigung) der Teilnahme an einer Schulung ist erforderlich.
VTH-QUALITÄTSPARTNER informieren
Mehrere VTH-QUALITÄTSPARTNER vertreiben diisocyanathaltige Produkte und weisen deshalb auf ihren Produkten, in Sicherheitsdatenblättern und auf ihren Websites auf die erforderlichen Schulungen hin.