Die Europäische Kommission hat mit dem delegierten Rechtsakt (EU) 2023/5303 die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) für alle Unternehmen angenommen, die der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) unterliegen, die die Unternehmen zur Einhaltung von Standards verpflichtet, um ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen.