Webinar „COVID-19 in der Lieferkette – Vertragsrecht kompakt“

Nach einer Umfrage des BME (Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V.) versuchen derzeit viele Unternehmen ihre indirekten Kosten zu senken. Nachverhandlungen bieten dabei aus Sicht des Einkaufs die Chance, die eigene Finanzlage nicht übermässig zu strapazieren. Viele Einkäufer setzen deshalb darauf, dass Lieferanten bereit sind, Kompromisse einzugehen, um beispielsweise längere Zahlungsziele zu gewähren. Damit einhergehend wird damit gedroht, andernfalls sogenannte „Second-Source-Optionen“ zu wählen oder Backup-Lieferanten zu aktivieren. Genauso unangenehm und noch bedrohlicher für die Lieferanten ist es, dass die Stornierungsrate steigt, je länger die Corona-Krise dauert. 18 (vorher sieben) Prozent der Befragten gaben an, dass aufgrund verschobener Kundenaufträge bestellte Materialien nicht mehr abgerufen, also storniert oder auf unbekannte Zeit verschoben werden.

Für viele Technische Händler stellt sich nachfolgend die Frage, welche vertragsrechtlichen Folgen sich daraus für sie ergeben? Was sollen sie tun und was möglichst vermeiden?

Diese und weitere Fragen wollen wir in unserem Webinar „COVID-19 in der Lieferkette – Vertragsrecht kompakt“ mit Rechtsanwalt Alexander Bartsch von der in der Branche bestens bekannten Kanzlei Henseler & Partner (Düsseldorf) klären. Dabei geht es u.a. um die Themen:

  • Rolle und Inhalt von sogenannten Höhere-Gewalt-Klauseln
  • Rechtslage nach BGB / HGB ohne vertragliche Regelung von „Höhere-Gewalt“
  • Rechtslage nach dem UN-Kaufrecht (CISG)
  • Ableitung von Handlungsempfehlungen bei der Gestaltung von „neuen“ sowie der Abwicklung von „alten“ Lieferverträgen (Lieferantenseite versus Kundenseite)

Im Anschluss an seinen Vortrag steht Alexander Bartsch für eine Online-Fragerunde zur Verfügung. Die Präsentation erhalten die Teilnehmer im Nachgang als PDF-Datei.

Das Webinar findet an zwei alternativen Terminen statt:

  • Montag, 15. Juni 2020 um 11:00 Uhr
  • Montag, 22. Juni 2020 um 15:00 Uhr

Die Kosten für die Teilnahme am Webinar betragen 49,- Euro zzgl. USt. pro Person. Die Rechnung erhalten Sie wie gewohnt von der VTH-Service GmbH.

Nach Ihrer verbindlichen Anmeldung (siehe beigefügtes Formular) senden wir Ihnen rechtzeitig vor Beginn den entsprechenden Link zum Webinar (keine Installation nötig). Für den Zugang zur webbasierten Plattform „vth.kanzleiwebinare“ geben Sie dann Ihren Namen an und bestätigen anschliessend Ihre Teilnahme per Klick.

 Hinweis: Wir empfehlen die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Der Windows Internet Explorer funktioniert nicht. Zur Soundausgabe benötigen Sie einen Kopfhörer oder Lautsprecher und für die aktive Teilnahme ggf. ein Mikrofon. Ob Ihr System den technischen Voraussetzungen für die Teilnahme entspricht, können Sie vorab überprüfen unter: https://www.kanzleiwebinare.de/selftest.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Webinar ""COVID-19 in der Lieferkette – Vertragsrecht kompakt" - 22. Juni 2020 um 15:00 Uhr

Die Kosten für die Teilnahme am Webinar betragen 49,- Euro zzgl. USt. pro Person. Die Rechnung erhalten Sie wie gewohnt von der VTH-Service GmbH. Diese Anmeldung gilt für das Webinar am Montag, den 22. Juni 2020 um 15:00 Uhr.

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