VTH-Forum 2017

Einkäufer von Persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) können sich während des EU-weiten Übergangs von der PSA-Richtlinie zur neuen PSA-Verordnung darauf verlassen, im Technischen Handel stets sichere und rechtskonforme Qualitätsprodukte zu erwerben. Das ist die Botschaft des VTH-Forums 2017, das der VTH Verband Technischer Handel e.V. und die VTH-QUALITÄTSPARTNER am 16. Mai in Düsseldorf veranstalteten.

Die neue europäische PSA-Verordnung, die ab dem 21. April 2018 verbindlich anzuwenden ist, bringt Änderungen in der gesamten Lieferkette mit sich. Dazu zählt beispielsweise, dass die Hersteller zukünftig jeder einzelnen PSA eine EU-Konformitätserklärung beifügen müssen oder – alternativ – in den Anleitungen und Informationen nach Anhang II Nummer 1.4 einen entsprechenden Download-Link nennen müssen.

Doch die PSA-Verordnung nimmt nicht nur die Hersteller in die Pflicht, sondern auch die Händler. Sie müssen zukünftig beispielsweise kontrollieren, ob die Ware mit einer CE-Kennzeichnung versehen ist, eindeutig gekennzeichnet wurde (z. B. korrekte Hersteller- und Einfuhrangaben aufweist) sowie über die notwendigen Bescheinigungen verfügt (z. B. EU-Konformitätserklärung, Anleitung und Information in leicht verständlicher Sprache).

„Als Technische Händler müssen wir zukünftig aktiv Korrekturmaßnahmen veranlassen, wenn wir eine Nichtkonformität entdecken, das heißt sowohl mit dem Hersteller als auch mit der Marktüberwachung eine Klärung anstreben“, erklärte Christian Coenen als einer der zahlreichen Referenten.

VTH-Forum 2017

Die Händler- und Herstellervertreter während des VTH-Forums.