SAT: Neuerungen der DGRL 2014/68/EU und BetrSichV

 

Insgesamt 69 auf den Produktbereich SAT spezialisierte Technische Händler nahmen an den drei Fortbildungskursen über die Neuerungen der Druckgeräterichtlinie und der Betriebssicherheitsverordnung teil. Dirk Sticher vom Referat Chemieanlagen/ Verfahren bei der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie, Heidelberg, erörterte die Änderungen der Druckgeräterichtline, von der bislang lediglich § 13 „Einstufung von Druckgeräten“ gilt. Alle weiteren Paragraphen der Richtlinie treten am 19. Juli 2016 in Kraft.

Nach der neuen Betriebssicherheitsverordnung sind nun auch Vorgaben zur „alters- und alternsgerechten Gestaltung“ von Arbeitsmitteln, ergonomische und psychische Belastungen sowie der Schutz Dritter beim Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen zu berücksichtigen. Wichtig sind zudem die §§ 22 und 23, in denen 32 Tatbestände beschrieben werden, die eine Ordnungswidrigkeit und bei vorsätzlicher Handlung sogar eine Straftat im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes nach sich ziehen. Zu diesen Straftatbeständen zählen beispielsweise die Nichtdurchführung einer Gefährdungsbeurteilung oder die fehlende Ermittlung von Art und Umfang von erforderlichen Prüfungen (wiederkehrende Prüfung von Schlauchleitungen).