26.05.2026

VTH warnt vor tiefgreifenden Auswirkungen der neuen EU-Verpackungsverordnung auf den Technischen Handel

Verpackung wird zum Compliance-Thema – Neue Pflichten reichen künftig tief in Lager-, Versand- und Beschaffungsprozesse hinein

Der VTH Verband Technischer Handel e.V. beschäftigt sich derzeit intensiv mit den praktischen Auswirkungen der neuen EU-Verpackungsverordnung VO (EU) 2025/40 („PPWR“) auf den Technischen Handel. Nach Einschätzung des Verbandes wird die Verordnung die regulatorischen Anforderungen an Unternehmen deutlich verändern und weit über klassische Entsorgungs- und Lizenzierungsfragen hinausreichen.

„Die Verpackung entwickelt sich zunehmend von einer operativen Selbstverständlichkeit zu einem eigenständigen Compliance-, Dokumentations- und Haftungsthema“, erklärt der VTH. Betroffen seien künftig insbesondere Einkauf, Lager, Versand, Logistik, Produktmanagement und Geschäftsführung.

Im Mittelpunkt der aktuellen Diskussion stehen insbesondere Fragen der sogenannten ERZEUGER-Eigenschaft. Die PPWR knüpft regulatorische Verantwortung künftig stärker an die Gestaltung einer Verpackung als an deren bloße Nutzung. Der VTH formuliert hierzu den zentralen Leitsatz seiner neuen Branchenleitlinie: „Die Verantwortung für Verpackungen folgt der Gestaltung – nicht der Nutzung.“

Besonders praxisrelevant ist dabei das sogenannte Markenprinzip nach Art. 21 PPWR. Danach kann ein Unternehmen unter Umständen bereits dann selbst zum ERZEUGER einer Verpackung werden, wenn Verpackungen unter eigener Marke oder mit eigenen markenprägenden Gestaltungselementen in Verkehr gebracht werden. Dies kann beispielsweise Kartons mit Firmenlogo, bedruckte Klebebänder, markenprägende Verpackungsbestandteile, bestimmte QR-Code-Lösungen oder Eigenmarken betreffen.

„Viele Unternehmen des Technischen Handels betrachten Verpackungen bislang primär als logistisches Hilfsmittel. Die PPWR verändert diese Sichtweise grundlegend“, so der Verband weiter. Künftig rückten verstärkt Fragen der Konformität, technischen Dokumentation, Recyclingfähigkeit, Materialzusammensetzung, Kennzeichnung und Leerraumminimierung in den Mittelpunkt.

Besondere praktische Relevanz gewinnen dabei:

  • Konformitäts- und Dokumentationspflichten,
  • EU-Konformitätserklärungen,
  • technische Dokumentationen,
  • Lieferantennachweise,
  • EPR-Verantwortlichkeiten,
  • Leerraum- und Minimierungsvorgaben
  • sowie neue Transparenz- und Kennzeichnungsanforderungen.

Auch bislang wenig beachtete Themen wie Füllmaterialien, Stretchfolie, Schrumpffolie oder Transportverpackungen gewinnen nach Einschätzung des VTH erheblich an Bedeutung. So gelten Füllmaterialien künftig rechtlich als Leerraum innerhalb der Verpackungseinheit und unterliegen damit den neuen Minimierungsanforderungen der PPWR. Ab dem Jahr 2030 wird für bestimmte Verpackungskategorien grundsätzlich eine maximale Leerraumquote von 50 Prozent gelten.

Zugleich warnt der Verband vor erheblichen offenen Rechtsfragen. Dies betrifft insbesondere:

  • die Abgrenzung zwischen logistischer Nutzung und eigener Verpackungsgestaltung,
  • mögliche Mehrfachlizenzierungen innerhalb grenzüberschreitender Lieferketten,
  • die Behandlung wiederverwendeter Verpackungen
  • sowie die praktische Reichweite des Markenprinzips.

Um den Mitgliedsunternehmen frühzeitig Orientierung zu geben, hat der VTH bereits eine umfangreiche praxisorientierte Leitlinie sowie ergänzende Handreichungen entwickelt. Diese behandeln insbesondere typische Fallkonstellationen des Technischen Handels und sollen Unternehmen helfen, ihre Verpackungsprozesse frühzeitig regulatorisch einzuordnen.

Der Verband empfiehlt Unternehmen des Technischen Handels insbesondere:

  • Verpackungsprozesse systematisch zu analysieren,
  • neutrale Verpackungslösungen bevorzugt zu prüfen,
  • Lieferanteninformationen frühzeitig einzuholen,
  • Dokumentationen revisionssicher zu archivieren
  • sowie die weitere europäische Vollzugspraxis aufmerksam zu beobachten.

„Die PPWR wird den Technischen Handel langfristig beschäftigen. Entscheidend wird sein, die neuen Anforderungen frühzeitig pragmatisch, verhältnismäßig und praxisgerecht in bestehende Liefer- und Logistikprozesse zu integrieren“, so das Fazit des VTH.

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Ihre Fragen zum Thema beantwortet Ihnen gerne Carsten Uri M.A. (VTH).

Carsten Uri
T +49 (0) 211 44 53 22
E-Mail: info@vth-verband.de

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