Der Bundestag hat am 16. Dezember 2022 in zweiter und dritter Lesung das lange erwartete Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) beschlossen. Ziel des HinSchG und der ihm zugrunde liegenden EU-Richtlinie ist ein besserer Schutz von Whistleblowern, also von Personen, die Hinweise auf Missstände in Unternehmen geben.