Im EU-Amtsblatt vom 12.12.2024 wurde nun die Verordnung über ein Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem Unionsmarkt veröffentlicht (VO (EU) 2024/3015, EU-Abl. L v. 12.12.2024). Die Verordnung, die in Kurzform auch als „Zwangsarbeits-VO“ bzw. in der englischen Form als „Forced Labour Regulation (FLR)“ bezeichnet wird, ist am 13.12.2024 in Kraft getreten, sie gilt allerdings erst ab dem 14.12.2027.