Die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) wirft abseits ihres Datums der Umsetzung, das voraussichtlich um 12 Monate verschoben wird, weiterhin viele Fragen auf: Welche Rohstoffe und Produkte sind betroffen? Was bedeutet entwaldungsfrei? Wer trägt die die Verantwortung für die Durchführung der Sorgfaltspflicht? Wer muss die Sorgfaltserklärung erstellen? Was gilt für kleine und mittlere Unternehmen? In einem zweiten VTH-Merkblatt versuchen wir, diese Fragen zu beantworten.