VTH-Merkblatt: Neues EU-Verpackungsrecht ab 2026

Die europäische Verpackungsrichtlinie 94/62/EG regelte seit fast 30 Jahren das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die Verwertung von Verpackungen in der Europäischen Union. In Deutschland wurde sie vom Verpackungsgesetz (VerpackG) umgesetzt. Im Dezember 2024 hat die EU eine neue Verpackungsverordnung, auch bekannt als PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation), verabschiedet. Sie trat am 11. Februar 2025 in Kraft. Diese soll die in die Jahre gekommene und zuletzt stark kritisierte Verpackungsdirektive ersetzen. Die neue EU-VerpackV aktualisiert den EU-Rechtsrahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle und bedarf nicht mehr der Umsetzung in nationale Gesetze und Verordnungen der EU-Mitgliedsstaaten. Bis zum Geltungsbeginn gibt es jedoch eine Übergangsfrist von 18 Monaten. Also wird die derzeit noch gültige EU-Verpackungsrichtlinie erst am 12. August 2026 von der Neuregelung abgelöst. Das gibt den Unternehmen etwas Zeit, sich mit den neuen Bestimmungen vertraut zu machen. Damit das auch den VTH-Mitgliedern hoffentlich reibungslos gelingt, haben wir in einem VTH-Merkblatt zum neuen EU-Verpackungsrecht ab 2026 zusammengefasst, was Sie künftig beachten müssen (siehe Downloadbereich).

Neues europäisches Verpackungsrecht ab 2026

  • VTH-Merkblatt zur neuen EU-Verpackungsverordnung

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