Für Händler von Kunststoff-Halbzeugen wirkt die neue EU-Abfallverbringungsverordnung (EU) 2024/1157 ab dem 21. Mai 2026, wenn Produktionsreste, Verschnitt, Bruch, Retouren o. Ä. als Abfall anfallen und grenzüberschreitend verbracht bzw. exportiert werden sollen.