Mit dem Auslaufen der Übergangsphase tritt der europäische CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) ab 2026 in eine neue Entwicklungsstufe. Kernpunkte der neuen Architektur betreffen Produktumfang, Preisbildung, Emissionsüberwachung, Verifizierung, zollrechtliche Einbindung und digitale Prozesse. Ab 2026 entsteht somit ein verbindlicher, operativer Rahmen.