Bei der Beschäftigung von Teilzeitkräften ergeben sich eine Reihe von Besonderheiten bezüglich Arbeitszeit, Entgelt, Urlaubsentgelt, Lohnsteuer, Sozialversicherung und mehr. Die für die Praxis wichtigsten Hinweise und Empfehlungen können Sie unserem Merkblatt „Beschäftigung von Teilzeitkräften – Praxisleitfaden für Arbeitgeber“ entnehmen.