Die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) wirft abseits ihres Datums der Umsetzung, das um 12 Monate verschoben wurde, weiterhin viele Fragen auf: Welche Rohstoffe und Produkte sind betroffen? Was bedeutet entwaldungsfrei? Wer trägt die die Verantwortung für die Durchführung der Sorgfaltspflicht? Wer muss die Sorgfaltserklärung erstellen? Was gilt für kleine und mittlere Unternehmen? In einem zweiten VTH-Merkblatt versuchen wir, diese Fragen zu beantworten.