Ab dem 14. Dezember 2027 dürfen Produkte, die ganz oder teilweise unter Einsatz von Zwangsarbeit hergestellt wurden, in der Europäischen Union weder in Verkehr gebracht noch bereitgestellt oder aus der EU ausgeführt werden.
Ab dem 14. Dezember 2027 dürfen Produkte, die ganz oder teilweise unter Einsatz von Zwangsarbeit hergestellt wurden, in der Europäischen Union weder in Verkehr gebracht noch bereitgestellt oder aus der EU ausgeführt werden.